Prozesse - Bilanz- und G & V-Konten
Die negative Auswirkung der aufgetretenen Risiken verhindert die geplanten Prozessergebnisse. Die definierten Kontrollziele werden nur partiell oder gar nicht erreicht. Durch die Zuordnung der Bilanz- und GuV-Positionen zu den Unternehmensprozessen kann festgestellt werden, welche negative Auswirkung ein nicht korrekt funktionierender Prozess auf die Werte eines GuV- und Bilanz-Kontos haben kann. Die Zuordnung der Bilanz- und GuV-Positionen betrifft nur die wertschöpfenden Prozesse (Kern- und ein Teil der Managementprozesse). Die Unterstützungsprozesse, wie der Name bereits sagt, unterstützen die Kern- und Managementprozesse in deren Ablauf und können den genannten Konten nicht direkt zugeordnet werden. In Abhängigkeit von dem Projektumfang (scope) werden u.U. nicht alle Bilanz- und GuV-Positionen sowie Prozesse berücksichtigt.