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IT-Sicherheitsgesetz und die Energieversorger

In dem im Jahr 2012 erschienenen Bestseller „Blackout“ beschreibt Marc Elsberg einen europaweiten Zusammenbruch der Stromnetze. Ist das eine literarische Fiktion oder ein mögliches Katastrophenszenario?

In dem im Jahr 2012 erschienenen Bestseller „Blackout“ beschreibt Marc Elsberg einen europaweiten Zusammenbruch der Stromnetze. Die Hauptfigur Piero Manzano, ein italienischer Informatiker vermutet einen Hackerangriff und versucht die Behörden zu informieren. Ist das eine literarische Fiktion oder ein mögliches Katastrophenszenario?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Medien bestätigen täglich zahlreiche, technisch sehr gut durchdachte und gezielte Hackerangriffe auf die Wirtschaft und Privatsphäre der Bürger. Durch eine Reihe von Maßnahmen will die Bundesregierung gezielt die digitale Wirtschaft fördern und die Cybersicherheit erhöhen. Im Dezember 2014 beschloss die Bundesregierung den wesentlich überarbeiteten Entwurf des IT-Sicherheitsgesetztes. Es ist ein Baustein der „Digitalen Agenda 2014-2017“ (Grundsätze der Digitalpolitik der Bundesrepublik). Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) ist am 25.07.2015 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine signifikante Verbesserung der IT-Sicherheit in Unternehmen und Behörden in Deutschland durch die Einhaltung eines Mindestniveaus an IT-Sicherheit. Darüber hinaus wird der Schutz der Bürgerinnen und Bürger in einem sicheren Netz verstärkt. Betroffen von dem Gesetz sind die Betreiber der sogenannten Kritischen Infrastrukturen. Kritische Infrastrukturen werden als „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“ verstanden [Quelle: BMI]. Dazu gehören u.a. die Energie und Wasserwirtschaft.

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